Die Frage, ob eine freie Trauung rechtsgültig ist, wird mir natürlich oft gestellt.
Aber sie kann ganz kurz beantwortet werden: Nö.
Oder gerne auch nein, no, niet, nee, egal in welcher Sprache: solange wir nicht gemeinsam in ein anderes Land fliegen und dort Eure Ehe schließen, seid Ihr mit einer freien Trauung nicht gesetzlich verheiratet.
Eine freie Trauung hat weder zivirechtliche Relevanz noch kirchrechtliche. Ihr seid also, wenn Ihr eine freie Trauung gestaltet, weder vor Gesetz, noch vor der Institution Kirche verheiratet. 😉
Möchtet Ihr von den Vorzügen einer gesetzlichen Ehe profitieren, so bleibt Euch der Gang zum Standesamt in Deutschland, Österreich und der Schweiz leider nicht erspart. Das Gute daran: Wir können uns in der freien Trauung den ganzen Papierkram sparen und gehen einfach gleich zum tollen Teil über.
Und weil es so schön ist, heute ein paar Impressionen von Frauke und Jens, die ich mit einer freien Trauung mit dem Thema „Anker und Knoten“ in der Pfarrscheune in Wiesbaden-Medenbach glücklich machen durfte. Hach ♥
Fotos in diesem Beitrag: www.mazekraemer.de
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