1. September 2020 Friederike

Hochzeiten in Zeiten des Coronavirus V – Das bedeuten die Vorgaben für Eure Hochzeit!

Das Coronavirus nervt und bedroht damit auch Eure Hochzeit. Hier lest Ihr, was die aktuellen Verordnungen in Hessen für Eure Hochzeit bedeuten.

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27.05.2020 aktualisiert am 01.09.2020 | WORUM GEHT´S HIER?
AKTUELLE VERORDNUNG IN HESSEN BIS ZUM 31.10.2020!
Oh Mann, das hätten wir doch irgendwie alle nicht gedacht. Dass uns das Coronavirus (Drecksteil!) so ausknockt, oder? Also ich nicht. Das kann man auch ganz schön an der Evolution meiner Blogartikel sehen. Erst war ich optimistisch, dann wütend, dann immer voll informiert am ausloten, was noch so geht. Und dann, naja, dann fiel ich in ein tiefes Loch und schrieb hier gar nichts mehr. Ich brachte gerade mal die Kraft auf, um das Allernötigste zu tun, für meine Brautpaare da zu sein, eben das Allernötigste. Eine klassische Depression… und hey, es wundert mich nicht, dass das, was ich gerade aufgezählt habe, genau die fünf Phasen der Trauer sind.
Jetzt geht es bergauf. Und ich akzeptiere, dass ich in diesem Jahr vielleicht keine einzige Hochzeit mehr feiern werde. Ich akzeptiere die tausenden Brautpaare, die im Jahr 2020 den glücklichsten Tag ihres Lebens feiern wollten und jetzt vielleicht doch eher Abstand nehmen und denen es dann ähnlich schlecht geht wie mir.
Wieso ich aber denke, dass das Abstand nehmen genau das Richtige ist, das lest Ihr heute in diesem Blogbeitrag. Denn wenn wir akzeptieren, sollten wir uns mal anschauen, was die aktuellen Verordnungen konkret für eine Hochzeit bedeuten.
UND WAS SIND DAS FÜR FOTOS?
Die Bilder in diesem Blogbeitrag sind ein gelungenes Beispiel für „So geht`s doch auch und ist wundervoll!“ Melanie und Florian in Kapstadt in Südafrika. Ganz allein mit Rednerin und Fotograf. Im Moment DER Tipp schlechthin, weil sicher und voll legal, auch bei uns in Hessen ♥ Und ich versichere Euch: So eine winzigkleine Hochzeit nur zu viert ist einfach wirklich krass wundervoll! ♥
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Und dann war da
Corona.

Mein erster Artikel zum Thema Corona hier im Blog war ein Beitrag noch vor dem Lockdown. Darin hab ich mich damit beschäftigt, was Ihr als Brautpaar auf Eurer Hochzeit tun könnt, damit unbeschwert geheiratet werden kann. Einen Tag drauf, am Freitag, den 13. März wurden dann die Schulschließungen verkündet. Und ich legte gleich nach mit dem 10-Schritte-Programm für Brautpaare während der Pandemie und einem Blogartikel über die rechtliche Seite des Coronadesasters in Bezug auf Hochzeiten.

Ich war top informiert, wusste Bescheid, war schnell und voll gut drauf. Meine ganz eigene Form der Leugnung. Für mich war die Krise machbar. Und ich war wirklich der Meinung, im Mai oder Juni würden wir wieder (ver)heiraten. Ich glaube, wir alle dachten das. Und irgendwie war der Beginn des Lockdowns ja auch vor allem geprägt von Solidarität und Zusammenhalt, oder? Soooo schlimm war das echt nicht.

Ich glaube, wir alle haben diese dusselige Pandemie tief in unserem Inneren erstmal geleugnet. Und wir wussten ja auch gar nicht, was das bedeutet.

Und an den Blogbeiträgen der letzten Monate kann man ziemlich gut sehen, was dann passierte. Nach dieser Leugnung war ich wütend. Ich schrieb einen Blogartikel, weil so viele Menschen unsolidarisch waren und einen Blogbeitrag, in dem ich wollte, dass unsere Hochzeitsbranche gehört wird, weil viele meiner Kolleginnen und Kollegen, inklusive mir, derzeit ganz schön mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen zu kämpfen haben. Wir bekommen in den meisten Fällen nämlich leider wenig bis gar keine Hilfe.

Und dann verstummte ich. Nach der Wut folgte nämlich schlicht und ergreifend eine Depression. Ich hab gerade mal das Nötigste geschafft. Mich eingebuddelt und im Grunde nur noch dafür gesorgt, dass es meinen Brautpaaren gut geht und mich selbst vernachlässigt. Und eben auch keine Blogbeiträge mehr geschrieben.

Erinnert Euch dieser Ablauf an irgendwas?

Die 5 Phasen der Trauer nach Elisabeth Kübler-Ross

Genau, die fünf Phasen der Trauer sehen genau so aus: Leugnung, Wut, Verhandlung, Depression und Akzeptanz. Selten, und auch in meinem bzw. unserem Fall nie ganz scharf voneinander abgetrennt, aber doch vorhanden. Oder? Ich glaube, die bescheuerte Corona-Achterbahn kennen die Meisten von uns nur zu gut. Sie hat uns alle erwischt. Manche mehr, manche weniger.

Mich mehr. Das gebe ich ganz offen zu.

Doch was in diesem Trauermodell ganz zuletzt folgt, ist die Akzeptanz. Und ja, ich habe mittlerweile akzeptiert, dass in diesem Jahr stattfindende Hochzeiten nicht so aussehen werden, wie wir Hochzeiten gewohnt sind. Habe akzeptiert, dass es sogar sein kann, dass ich gar Niemanden mehr in diesem Jahr verheiraten werde. Uff. Denn von meinen 30 geplanten Hochzeiten sind Stand heute schon nur noch 10 übrig. Drei davon sind Hochzeiten, die schon vorbei sein sollten und in den Spätsommer verlegt wurden.

Ja, das ist wirklich hart. Für mich und für meine Brautpaare. Wahrscheinlich auch für Euch, die Ihr diesen Blogartikel gerade lest.

Wir müssen akzeptieren, dass wir Hochzeiten anders feiern müssen

Aber ich fürchte, wir müssen das alle akzeptieren.

Und warum ich das jetzt schon tue? Weil ich eines meinen Brautpaaren zuliebe die ganze Zeit im Blick behalten habe: Die jeweils geltenden Verordnungen. Und wenn man die so liest, ist klar: „Das wird nichts mit den Hochzeiten in diesem Jahr.“

Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. So so so so so so sehr. Denn nicht zu verheiraten bedeutet natürlich nicht nur finanzielle Einbußen, die schwer aufzufangen sind, es heißt vor allem auch, dass mir das fehlt, was ich am allerallerallerallerliebsten mache. Es gibt für mich einfach nichts Besseres, als zwei Menschen um ihr Ja-Wort zu bitten. Und mir fehlt diese Liebe in der Luft, mir fehlt die Aufregung, mir fehlt die Trauungseuphorie, die vielleicht nur Trauredner kennen, die aber unser absoluter Kick sind. Besser als Bungejumping oder Sex 😀

Das fehlt mir wirklich.

Die Verordnungen der Bundesländer…

Und trotzdem bitte ich Euch, Euch die Verordnungen Eures Bundeslandes ganz genau anzusehen und sie Ernst zu nehmen. Das Coronavirus weiterhin Ernst zu nehmen. Denn es gilt doch auch weiterhin: jede Hand, die wir jetzt nicht schütteln, rettet Jemandem das Leben. ♥

… und was sie für Hochzeiten bedeuten.

Ich hab mir die Verordnung und die geltenden Hygieneregeln für Hessen mal angesehen. Und übersetze sie in diesem Blogartikel mal zu einer Hochzeit.

Diese Dinge sind keine Verhandlungsbasis sondern gesetzlich vorgeschrieben!!!

Denkt bitte daran: Dieser Blogartikel gilt nur für das Bundesland Hessen und mit dem jetzigen Stand (vom 31.08.2020) auch erstmal auch „nur“ bis zum 31.10.2020, allerdings glaube ich derzeit nicht, dass die Maßnahmen besonders schnell runtergefahren werden. Ja, runtergefahren werden können. Ich hoffe es zwar, aber naja… stellt Euch lieber darauf ein, dass die Verordnung Ende Oktober verlängert wird.

Ich sag ja: Wir müssen uns mit dem Gedanken anfreunden, anders zu heiraten! Anders muss aber nicht „scheiße“ heißen 😉

Für uns am allerwichtigsten ist der

§1
Zusammenkünfte und Veranstaltungen

(1) „Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn
Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“
Diese Kontaktbeschränkungen gelten IMMER, also auch für Hochzeiten. Das heißt konkret: Wenn Ihr feiern möchtet, solltet Ihr Gästegruppen gründen. Jeweils zwei Haushalte bilden eine Gästegruppe ODER zehn Personen egal welcher Haushalte bilden eine Gästegruppe.

Also vielleicht sind das Brautpaar, die beiden Elternpaare, die beiden Trauzeugen und ihre Begleitung eine Gästegruppe. Macht genau zehn Menschen. Dann darf der Fotograf aber nicht nah ran ans Brautpaar, denn er passt nicht mehr in diese Zehnergruppe. Oder Ihr sagt, alle Singles sind eine Gruppe, das sind zufällig genau zehn. Oder alle, die Motorradfahren, oder die beiden Familien mit Kindern oder oder oder. Wichtig ist: Wirklich nur zwei Haushalte oder bis zu 10 Personen. Mehr nicht! Wirklich nicht. Es wird auch nicht zwischendurch neu gemischt oder so.

Diese Gästegruppen verbringen jeweils den Tag miteinander und müssen den Mindestabstand von 1,50m nicht einhalten. Alle Gästegruppen müssen aber Abstand zu anderen Gästegruppen halten. Den ganzen Tag, immer!

Kommt gar nicht erst auf die Idee, das unterwandern zu wollen. Wir sind mitten in einer Pandemie und es gab bisher nicht nur eine Hochzeit, die zu einem Superspreaderevent wurde. Das wollt Ihr doch nicht!

Das heißt in Hessen ganz konkret:

Keine Umarmungen während und nach der Trauung außer mit einigen wenigen Menschen, die vorher festgelegt sind! Keine Gratulationen bei der gesamten Hochzeit! Punkt.

Wirklich, es gibt an diesem Punkt keine Diskussionen. Eine Hochzeit ist zwar ein emotionaler Höhepunkt im Leben, aber kein Freifahrtschein, das Gesetz zu brechen.

Das heißt übrigens auch: Die Bestuhlung für die freie Trauung muss anders aussehen als normalerweise. Zwei Gästegruppenblöcke mit einem Mittelgang dürften wirklich schwer werden. Allein der Mittelgang müsste schon ca. 3,50m breit sein (1,50m Abstand rechts und links, dazu eine geschätzte Breite der Person, die durchläuft mit 50cm ;)).

Am sinnvollsten ist außerdem allen Gästen Namensschilder zu geben auf denen man im Idealfall schnell sieht, zu welcher Gästegruppe sie gehören und einen Sitzplan für die Trauung (sowie für alle weiteren gesetzten Programmpunkte) zu haben. Denn nur so kann man ja dafür sorgen, dass die Stühle wirklich sinnvoll stehen. Ich habe in meinem Hygienekonzept übrigens auch stehen, dass ich in diesem Jahr immer eine Assistenz mitbringe. Die sorgt dann dafür, dass Gäste ihre Namensschilder bekommen und den richtigen Platz finden, ansonsten aber Abstand halten.

Und klar, auch zwischen Rednerin und Brautpaar, Rednerin und Gästen, Gästen und Brautpaar und überhaupt allen müssen wir uns an die Mindestabstände halten. Und da Aerosole wohl eine größere Gefahr darstellen als wir dachten, dürfen meine freie Trauungen in diesem Jahr auch nur draußen und ausschließlich mit Mikro stattfinden. Denn lauteres sprechen produziert mehr Aerosol. Uff, meine Güte.

In diesem ersten Absatz heißt es weiter:

Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Um das ganz klar zu sagen: „Tanzveranstaltungen sind untersagt!“. Ihr seid eher so die Brunchfraktion oder wollt nur Kaffee trinken mit Euren Liebsten? Go for it!

Ansonsten kann ich all denen, die glauben „Eine Hochzeit ist doch keine Tanzveranstaltung“ nur sagen: Ich habe mit über 20 Ordnungsämtern telefoniert seit Beginn der Pandemie und ausnahmslos alle waren sich einig: Tanzen AUF einer Veranstaltung ist eine Tanzveranstaltung und damit untersagt.

Und ganz ehrlich? Ich wüsste gar nicht, wieso sie sich da nicht einig sein sollten. Denn all diese Verordnungen und Bestimmungen sind doch dazu da, die Verbreitung des Coronavirus aufzuhalten. Und Tanzveranstaltungen sind nun leider wirklich eins der größten Risiken. Die Menschen in Südkorea mussten das grad auf die harte Tour lernen und es wäre nicht die erste Hochzeit mit vielen Infektionen. Geldern, Groß-Gerau und Wiesbaden können ein Liedchen davon singen.

Das heißt ganz konkret:

KEIN TANZ AUF DER HOCHZEIT!

Die meisten Locations, mit denen ich gesprochen habe, sagen dazu übrigens ganz einfach: „Nur Hintergrundmusik“. Damit man gar nicht erst in Versuchung gerät.

Mir persönlich würde es bis hierhin ja schon reichen zu sagen „Ich schnappe mit die Trautante und einen Fotografen und fahre einfach irgendwo hin wo es schön ist um ja zueinander zu sagen, alleine! Mit den Liebsten feiern wie später.“

Frei nach dem Motto „marry now, party later!“

Aber die Verordnung hat ja gerade erst angefangen, schauen wir also mal weiter… ich halte mich aber ein wenig kürzer ab hier 😉

(2) Das Verbot des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für […] 2a. Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen, wenn a) der nach Abs. 1 gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind, b) keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
Ich nehme hier mal nur Absatz 2a raus, denn der Rest ist bereits klar. Ja, eine freie Trauung ist keine Zusammenkunft einer Glaubensgemeinschaft, aber sie kommt dem doch vom äußeren Erscheinungsbild doch ziemlich nah 😉
Hier steht, dass keine Gegenstände zwischen Personen entgegengenommen und weitergereicht werden dürfen.
Da ist das nächste Problem, denn, öhm, Hochzeitsgeschenke? Wenn vielleicht nicht unmöglich, dann doch auf jeden Fall schwierig. Und für Trauungen leite ich aus diesem Absatz tatsächlich ab:

Keine Rituale.

Denn der Aufwand, DAS zu kontrollieren und so zu gestalten, dass wir damit der Verordnung entsprechen, ist einfach viel viel viel zu hoch. Ihr müsstet als Brautpaar die Utensilien mitbringen, selbst auf den Tisch stellen, nur selbst benutzen und selbst wieder mitnehmen. Dazu ständiges Desinfizieren und akribisch drauf achten… kein Nach-Vorn-Kommen derGäste wegen der Mindestabstände, keine wirkliche Beteiligung wegen des Nicht-weiter-gebens, wirklich, das ist Quatsch.

Also nochmal: Keine Rituale in freien Trauungen!

Mir Trautante macht das tatsächlich wenig aus. Denn selbst, wenn ich Rituale echt gut finde, bin ich doch durchaus in der Lage ganz ohne Ritual mit Euch die Bude abzureißen ♥ Ist doch klar! Aber, Ihr müsst Euch eben darauf einstellen, dass es derzeit bei einer freien Trauung in Verbindung mit einer verantwortungsbewussten Traurednerin keine Rituale geben KANN.
(2b) Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches sind zulässig, wenn
a) durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, sichergestellt wird, dass der nach § 1 Abs. 1 gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen,
Okay, den ersten Teil kennen wir ja schon. Doch dann wären da noch diese drei Quadratmeter pro Gast. Die sind hier viel weniger Verhandlungssache, als Ihr vielleicht denkt. Sie müssen zwingend eingehalten werden.
Und da wird es dann für viele Hochzeitslocations wirklich schwierig. Die meisten von ihnen sind einfach nicht riesig. Schon gar nicht, wenn es womöglich regnet oder jetzt wieder kälter wird. Im Sommer ging es noch ganz gut, aber nun ja, der neigt sich dann jetzt leider doch dem Ende zu.
Schaut also ganz genau hin: Wie sind die Voraussetzungen bei gutem Wetter aber vor allem auch: „Was passiert, wenn es regnet?!“, denn ein Zelt kann schnell sehr teuer werden, in einer kleinen Location wo es unter normalen Umständen einfach nur muckelig eng wäre, ist aber eine Hochzeit vielleicht kurzfristig gar nicht möglich, wenn das Wetter zu schlecht ist?!
b) die Teilnehmerzahl 250 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet,
250 Menschen klingt jetzt wahrscheinlich für viele von Euch nicht dramatisch, aber es gibt selbstverständlich auch Hochzeiten, die weitaus größer gefeiert würden. Wir dürfen aber – gerade nach den neuesten Ereignissen auf Hochzeiten – ruhig davon ausgehen, dass eine Hochzeit mit mehr Menschen nicht genehmigt werden würde. Also vergesst die Idee mit mehr als 250 Menschen zu heiraten einfach wieder.
Im Moment gilt: Je kleiner die Hochzeit, desto besser! Wirklich! Und wir reden von klein so von 2 bis 25 Menschen 😉
In manchen hessischen Städten gilt derzeit zusätzlich eine Veranstaltungsobergrenze von nur 50 Menschen. Dazu gehören mindestens (!) Wiesbaden (bis 21.09.) und Offenbach (bis 06.09.).
Und das war noch nicht alles, einige Orte hat es noch härter getroffen: Hanau und einige Anrheiner. Dort sind derzeit 100 Personen in Außenbereichen, 50 Personen innen und nur 20 Personen in privaten Räumen gestattet. Da könnte es dann wirklich schwierig werden. Ich frag mich ja noch, was man mit den 50 Gästen macht, wenn es plötzlich regnet, gehen die dann nach Hause oder wie?!

Also, allerhöchstens 250 Menschen. INKLUSIVE Dienstleister, Servicepersonal, Locationverantwortliche etc. natürlich. In einigen Orten gelten weitaus tiefere Obergrenzen.

c) in geschlossenen Räumen Zuschauerplätze eingenommen werden, eine personalisierte Sitzplatzvergabe erfolgt, wobei aneinander liegende Sitzplätze nur von Personen eingenommen werden dürfen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 gestattet ist; zu anderen Personen oder Gruppen ist der Abstand nach § 1 Abs. 1 Satz 2 zu wahren,
Okay, Ihr braucht also einen personalisierten Sitzplan. Das klingt auf den ersten Blick einfach, denn die meisten Brautpaare entscheiden sich für das Essen ja sowieso für einen personalisierten Sitzplan.
Aaaaber, so isoliert kann man das hier leider nicht sehen, denn wir erinnern uns an die Zehner-Gästegruppen, gell? Wenn man das kombininert, dann gilt das mit dem Sitzplan ganz schnell nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern eben auch schon bei der Trauung. Das heißt Ihr braucht auch dort einen Sitzplan. Also am besten die Namensschilder schon zu Beginn der Hochzeit vor der Trauung und dann vielleicht Gästezonen in denen die einzelnen Gruppen sitzen oder so. Uff.

Also: Sitzplan und Namensschilder schon zur Trauung.

So, damit weiter zum nächsten Punkt. Veranstaltungen bis 250 Menschen bei 3qm pro Mensch und ordentlichem Sitzplan sind also erlaubt, wenn…
d) Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über diese Beschränkungen zu informieren,
Ha, das ist einfach! Denn eine Gästeliste gibt es ja sowieso. Aber wichtig: Sie muss nach Aussage der Leiterin des Gesundheitsamtes Wiesbaden möglichst digital sein (https://www.facebook.com/watch/?v=755457065285013&extid=4HJiHq0CKHm9rice), damit eine schnelle Nachverfolgung möglich ist. Dazu müssen selbstverständlich auch alle Dienstleister und anwesenden Angestellten der Dienstleister draufstehen. Jeder einzelne Mensch, der anwesend ist!

Und: Ihr müsst sie DSGV-konform führen und einen Monat nach der Hochzeit löschen oder vernichten. Und: Ihr müsst Eure Gäste und die Dienstleister darüber informieren, dass Ihr diese Liste führt und welche Paragraphen der DSGVO dabei nicht zur Anwendung kommen, also dass Ihr die Liste ggf. weitergebt etc. Wieder ein Uff. Das stellt man sich ja irgendwie einfacher vor, oder?

Die Gästeliste muss penibelst geführt und einen Monat lang nach Vorgaben der DSGVO am besten digital aufbewahrt werden.

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e) geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und
Okay, hier werde ich jetzt aufgrund meiner Erfahrung der letzten Monate ein wenig gemein.

Bitte bitte bitte, lasst Euch nichts anderes von Eurer Location oder anderen Dienstleistern erzählen. Denn wirklich: Es braucht ein Hygienekonzept für die Veranstaltung! IHR braucht ein Hygienekonzept.

Wirklich! Das heißt, von dem Moment an, an dem Eure Hochzeit beginnt müsst Ihr festlegen, was wie wo gesteuert und getan wird, damit die Hygienebestimmungen des RKI eingehalten werden.

Das heißt bei einem ganz normalen Durchschnittstagesablauf müsst Ihr festlegen: Abstände und Warteschlagen sowie Masken beim Warten vor der Trauung, Desinfektion der Hände vor der Trauung, Sitzplan und Aufbau bei der Trauung, Umgang mit Gratulationen nach der Trauung, wieder Desinfektion, wie wird mit den Gläsern beim Sektempfang umgegangen, wie ist das mit „drumherum stehen“ beim Baumstammsägen oder sowas, wie wird mit Mikros umgegangen, was muss beachtet werden beim Betreten des Saals, wann müssen Gäste und ihr Masken tragen und wann nicht, wie ist das mit dem Tischserive vor dem Essen, werden Reden gehalten, ist dafür genug Platz da… langer Rede kurzer Sinn: Ihr müsst für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt festlegen, wie Ihr dafür sorgt, dass die Regeln und Vorgaben des RKI eingehalten werden können und Ihr müsst darauf hinweisen und achten, dass Eure Gäste das dann auch tun.

Denn, was Euch kaum Jemand sagt: Ihr als Brautpaar seid die Veranstalter der Hochzeit.

Das heißt: IHR seid haftbar!

Wenn also das Ordnungsamt zur Kontrolle kommt, oder noch schlimmer niemand kommt aber dann festgestellt wird, dass Eure Hochzeit der nächste HotSpot ist, drohen saftige Bußgelder, wenn Ihr Euch nicht an die Verordnungen haltet. Und zwar nicht (nur) der Location oder den Dienstleistern, sondern vor allem Euch als Veranstalter!

Wirklich!

Ihr braucht ein Hygienekonzept für den ganzen Tag. Und: IHR SEID DAFÜR HAFTBAR!

Und wer will die Ehe schon mit saftigen Strafen im vierstelligen Bereich beginnen?!

Last but not least in dieser Riege der Grausamkeiten für Hochzeiten: (… sind erlaubt wenn: )

f) Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
Der einzige Trost: Ihr könnt diese Aushänge passend zu Euren Einladungen und der Papeterie gestalten 😀
Juhu 😀

Und wer jetzt übrigens glaubt, der heimische Garten sei ein Ausweg aus diesen ganzen Regeln, sorry, aber:

(4) Bei Zusammenkünften außerhalb des öffentlichen Raums wird die Einhaltung eines
Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände
empfohlen. Größere Zusammenkünfte, bei denen aufgrund der Zahl der teilnehmenden Personen sowie der räumlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und eine Nachverfolgung nur durch die Erfassung der Daten der Gäste und ein Hygienekonzept sichergestellt werden kann, unterliegen als private Veranstaltungen den Voraussetzungen des Abs. 2b Satz 1.


Also: Zuhause gelten im Grunde einfach die ganz genau gleichen Regeln.

Und:

(5) Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind bei jeglichen Zusammentreffen zu beachten. In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
Das heißt im Klartext: Mund-Nasen-Bedeckung immer dann, wenn man sich von seinem festgelegten Platz innerhalb seiner Gästegruppe entfernt und die Gänge nicht 3,50m breit sind. Also irgendwie fast immer. Schnell auf die Toilette? Maske aufsetzen oder hoffen, dass das Ordnungsamt nicht genau in diesem Moment ankommt. Das würde sonst nämlich 50€ pro Gast kosten 🙁

Mal ganz abgesehen von den Konsequenzen, die das hätte, wenn die Hochzeit eben vor allem dadurch in die Schlagzeilen gerät, weil sich nicht an die Regeln gehalten wurde und das im Nachhinein zum Problem wurde. Wie zum Beispiel in Bielefeld, Geldern, Groß-Gerau, Wiesbaden bzw Mainz und Frechen.

Mund- und Nasenbedeckung irgendwie fast immer. Menno.

Übrigens sind laut Verordnung auch keine Spielbereiche für Kinder erlaubt (§3 Abs 2.).

Und wo wir gerade dabei sind: In Gaststätten, Restaurants und ähnlichem gelten ebenfalls die Mindestabstände, Gästelisten, Hygienekonzepte und Aushänge. Plus: Maskenpflicht für alle (!) Servicekräfte.

Und: gemeinsame Gegenstände dürfen nur innerhalb der Zehnergruppen genutzt werden und müssen danach desinfiziert werden. Das heißt: Kameras für Schnappschüsse auf den Tischen? Nein. Lustige Spiele, die auf den Tischen darauf warten, gemeinsam ausgefüllt zu werden? Nein. Zettel, die anregen, in der Photobox ein Foto gemeinsam mit XYZ zu machen? Mal ganz abgesehen davon, dass ich den Aufwand für die Fotobox an sich schon für hanebüchen halte, wenn man sich an die Verordnung halten will. Und das wollen wir ja.

Übrigens dürfen Übernachtungsbetriebe in Hessen keine Gäste aufnehmen, die von außerhalb von Hessen anreisen und in denen in den letzten sieben Tagen vor der Hochzeit die Inzidenz auch nur ein mal höher als 50 lag. Außer es liegt ein aktueller negativer Coronatest vor. Das regelt §4, Abs.3 und das gilt natürlich auch für Eure Gäste, wenn sie anreisen und übernachten wollen.

Wir halten also fest: Gästegruppen, Sitzordnungen, Desinfektionsmöglichkeiten, Aushänge mit den Regeln des RKI, Namensschilder, keine Utensilien, keine Rituale, keine Umarmungen, keine Vermischung der vorher festgelegten Gästegruppen, kein Tanz (!), Mund- und Nasenbedeckung sobald man nicht mehr sitzt, immer eine Assistenz oder Einweiser von Euch bei allen Programmpunkten, höchstens 100 Menschen, nur ein Gast pro 3qm Gastfläche.

Und dann gibt es da noch die Handlungsempfehlungen der Dehoga, die diese Verordnung für die Gastronomie umgesetzt haben. Und sagen wir es so, da wird es nicht besser 😀

Die Handlungsempfehlungen der Dehoga

Nur ein paar kleine Anmerkungen daraus: Tischpläne, Beschränkung der Aufenthaltsdauer um das Infektionsrisiko einzudämmen, Empfehlung von Mund-Nase-Schutz, keine Warteschlangen entstehen lassen, Hinweise zu Abstandsregelungen, Desinfektionsspender am Eingang, „Sie werden platziert“-Schilder, Garderobe muss am Platz verbleiben, 1,50m Abstand Rücken zu Rücken zwischen den Tischen, haptischen Kontakt mit Speisekarten etc. auf das Notwendige beschränken oder immer eine Reinigung danach, keine Buffets (!), Desinfektionstücher am Platz, Verzicht auf Tischwäsche (!), Portionsverpackungen für Salz, Pfeffer und Zucker (boah, Zuckertütchen, örks), Papierservietten, auf gezapfte Getränke verzichten, kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen, beim Servieren und Abräumen nicht sprechen (Das heißt, Ihr dürft mit dem Servicepersonal nicht sprechen, wie krass!), keine Übergabe von Gegenständen. Doppeluff.

Versteht mich richtig: ich finde all diese Maßnahmen richtig und wichtig. Ich finde, wir sollten vorsichtig sein. Auch wenn uns das den Sommer und die Hochzeitssaison bereits komplett verhagelt hat und ich durchaus mittlerweile Gefahr laufe Pleite zu gehen wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch. Ich will nur auch, dass Ihr wisst, worauf Ihr Euch einlasst, wenn Ihr in diesem Jahr heiraten möchtet. Denn die Verordnung gilt weiter. Noch mindestens bis zum 31.10.2020 Und wenn wir ehrlich sind, können wir derzeit nicht davon ausgehen, dass sie sich dann radikal ändert, oder?

Und im Ernst: Ich finde es grausam, dass ich meine Brautpaare nicht umarmen darf! Aber es steht halt ganz klar in der Verordnung und ist auch nur sinnvoll, es nicht zu tun, denn: Ich gehöre ja selbst (mehrfach) zur Risikogruppe 😉

Und die Risikogruppe

Apropos Risikogruppe. Nur falls das nicht klar war bisher: Die Risikogruppe bestehend aus Menschen über 50, aus Rauchern und Menschen mit Übergewicht, allen Menschen mit Erkrankungen des Herzens, des Stoffwechsels, der Nerven und eigentlich, wirklich, einfach allen Menschen, die irgendwelche chronischen Erkrankungen haben, sollte einfach zuhause bleiben.

Es kann uns halt einfach alle treffen.

Wir sind vor dem Virus erstmal alle gleich. Nur bei den Auswirkungen dann nicht. Und das ist ja das Problem: Wenn Ihr einen Hochzeitsgast habt, der Corona hat ohne es zu wissen, dann ist eine größere Veranstaltung wie eine Hochzeit einfach wirklich für viele Menschen ein potenzielles Risiko. Leider. Ich bin da ziemlich panikfrei aber realistisch. Wir sollten einfach vermeiden, was wir vermeiden können. Was passieren kann, wenn wir das nicht tun, haben wir jetzt schon so so so so so so oft gesehen.

Ihr müsst Euch also fragen: „Wollen wir so heiraten?!“

Ich empfehle Euch nach wie vor den 10-Schritte-Plan für Brautpaare und Hochzeiten während der Pandemie.

Wir Hochzeitsdienstleister gehen ganz sicher jeden Weg mit Euch und freuen uns auf jede einzelne Hochzeit in diesem Jahr noch viel mehr als sonst eh schon. Jedenfalls geht es mir so! Ich kann auch nur mit Text und ohne Schischi eine richtig geile Trauung mit Euch feiern, ist doch klar! Und wirklich, wir Hochzeitsdienstleister brauchen wirklich und wahrhaftig jeden Cent, weil wir im Stich gelassen werden als überwiegend Soloselbständige.

Aber Ihr könnt uns helfen: Indem Ihr auf die Belange der Hochzeitsbranche aufmerksam macht, unsere Beiträge teilt, Werbung für uns macht und und und… und indem Ihr Eure Hochzeit zwar verschiebt, aber trotzdem jetzt bezahlt. Denn wenn Ihr mal zurückdenkt: Vor sechs Monaten begannen wir gerade mit dem Lockdown. Seitdem haben wir sooooooooooo viel über diese Krankheit gelernt. Wie wird das erst, wenn wir nochmal ein halbes Jahr oder ein paar Monate weiterschauen?

Ich bin zuversichtlich, dass es bald wieder besser wird. Und das solltet Ihr nutzen und dann mit allem schischi die Bude abreißen 😉

*seufz*

Es tut mir voll Leid, denn ich weiß, mit diesem Blogbeitrag hab ich jetzt leider nicht so viel Freude verbreitet. Allerdings bin ich eben beim Akzeptieren angekommen, endlich, und lebe jetzt nach dem Motto: „Irgendwer muss es Euch sagen!“. Und das war dann jetzt eben ich.

Ich mache es aber gut mit diesem kleinen Freund. Wer kann schon traurig sein, wenn ein Pinguin guckt? *grins*

In diesem Sinne: Habt eine tolle Zeit, trotz allem, feiert alles, was es zu feiern gibt aus vollstem Herzen! Und: Bleibt gesund!

PS: Und nicht vergessen: Hochzeiten sind möglich, Eure Creme de la Creme der Hochzeitsdienstleister ist ganz sicher mit ihm Boot, wenn Ihr trotz dieser ganzen Beschränkungen in diesem Jahr heiraten möchtet. Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ich noch ein paar Paare unter die Haube bringen könnte. Es fehlt mir so so so so so so sehr!!! Und ich glaube, das gilt für echt viele Hochzeitsdienstleister, denn die meisten Kolleginnen und Kollegen lieben Hochzeiten genau so sehr wie ich und sind auf die Endorphine angewiesen. Und natürlich auch auf die Einnahmen. Deswegen nochmal der Appell: Wenn Ihr verschiebt, bezahlt bitte trotzdem schon in diesem Jahr, was vereinbart war, damit wir alle überleben können! Teilt unsere Beiträge, rührt die Werbetrommel! Damit auch im nächsten Jahr noch wunderbare Hochzeitsdienstleister Eure Hochzeit begleiten können.

Und denkt immer dran: Liebe wird nicht verschoben oder gecancelt, Liebe ist immun! Zieht durch, wenn Ihr durchziehen wollt, wir Dienstleister tun alles, damit Ihr heiraten könnt! Aber falls Ihr verschiebt: Ihr wollt den Rest Eures Lebens miteinander verbringen, dann sind doch die paar Monate kein Problem 😉

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